

Kündigung
Bei einer Kündigung sind Form, Zugang, Fristen und Kündigungsgrund frühzeitig zu prüfen.
Arbeitsrecht.
Früh prüfen.
Klar handeln.

Kündigung: worauf es ankommt
Bei einer Kündigung sind Form, Zugang, Fristen und Kündigungsgrund frühzeitig zu prüfen.
Für Arbeitnehmer
Notieren Sie den Zugangstag und lassen Sie das Schreiben unverzüglich prüfen. Eine Verhandlung über eine Abfindung ersetzt nicht die Beachtung der Klagefrist.
Für Arbeitgeber
Arbeitgeber sollten Kündigungsgrund, Frist, Sonderkündigungsschutz und gegebenenfalls die Anhörung des Betriebsrats vor Ausspruch prüfen.
Rechtlicher Rahmen
§ 4 KSchG sieht grundsätzlich eine Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang einer schriftlichen Kündigung vor. Ausnahmen und besondere Konstellationen benötigen eine individuelle Prüfung.
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Kündigung erhalten: Informationen für das erste Gespräch
Für die erste Prüfung sind das Kündigungsschreiben, der Zeitpunkt des Zugangs, der Arbeitsvertrag und vorhandene Nachträge wichtig. Teilen Sie mit, seit wann das Arbeitsverhältnis besteht und ob bereits weitere Schreiben oder Vereinbarungsangebote vorliegen. Wegen möglicher kurzer Fristen sollte die Prüfung zeitnah erfolgen.
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