

Anwalt für Medizinrecht in Fulda und Künzell
Beratung bei Behandlungsfehlern, Arzthaftung, Aufklärungspflichten, Patientenrechten und Schmerzensgeld – persönlich in Fulda, Künzell und der Region.
Medizinrecht verständlich begleitet
Im Medizinrecht geht es um die Rechte von Patientinnen und Patienten sowie um die Haftung bei medizinischer Behandlung. Wir prüfen mögliche Behandlungsfehler, Diagnosefehler, Operationsfehler, Aufklärungs- und Dokumentationsmängel sowie Probleme bei Medikation, Nachsorge oder Geburtshilfe. Ausgangspunkt sind der Behandlungsvertrag und die Patientenrechte nach den §§ 630a ff. BGB.
Zu den typischen Ansprüchen gehören Schadensersatz, Schmerzensgeld, Ersatz von Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und zukünftigen Folgekosten. Dafür werden Behandlungsunterlagen, Patientenakte, Aufklärungsbögen, Arztbriefe und medizinische Gutachten ausgewertet. Wir erläutern die besondere Beweisführung im Arzthaftungsrecht und begleiten die Auseinandersetzung mit Ärzten, Krankenhäusern, Haftpflichtversicherern und Gutachterstellen.
Weitere Themen sind Einsicht in die Patientenakte, Einwilligung und Selbstbestimmung, Verjährung, außergerichtliche Regulierung und die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen im Zivilprozess nach der ZPO. Medizinische und rechtliche Fragen werden dabei klar voneinander getrennt und verständlich aufbereitet.