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Besprechung im Büro

Anwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in Fulda

Beratung zu GmbH-Gründung, Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerhaftung, Gesellschafterstreit, Unternehmenskauf und Unternehmensnachfolge – in Fulda und Künzell.

Unternehmen rechtssicher gestalten

Sie möchten ein Unternehmen gründen, eine Gesellschaft gemeinsam führen oder eine geschäftliche Veränderung vorbereiten? Im Handels- und Gesellschaftsrecht geht es um klare Vereinbarungen, verlässliche Geschäftsbeziehungen und den Umgang mit unternehmerischen Risiken.

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Gründung und Zusammenarbeit
Wir beraten zur Wahl der Rechtsform, zur GmbH-Gründung und zur Gestaltung von Gesellschaftsverträgen. Wer darf entscheiden? Wie werden Gewinne verteilt? Was passiert, wenn ein Gesellschafter ausscheidet? Frühzeitige Absprachen schaffen Klarheit und können spätere Konflikte vermeiden.

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Verträge und Verantwortung im Geschäftsalltag
Wir prüfen Handels-, Liefer- und Kooperationsverträge sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen. Geschäftsführer und Gesellschafter unterstützen wir bei Fragen zu ihren Rechten, Pflichten und Haftungsrisiken. Dabei berücksichtigen wir auch die wirtschaftlichen Auswirkungen auf Ihr Unternehmen.

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Veränderungen und Konflikte lösen
Bei Gesellschafterstreit, Anteilsübertragung, Unternehmenskauf oder Unternehmensnachfolge begleiten wir die nächsten Schritte. Wir unterstützen bei Verhandlungen, suchen praktikable Lösungen und vertreten Ihre Interessen im Streitfall. Zusammenhängende Fragen, etwa zu Verträgen, Arbeitsverhältnissen oder einer Unternehmenskrise, beziehen wir in die Betrachtung ein.

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Unsere Leistungen im Handels- und Gesellschaftsrecht

Unsere Kanzlei bietet umfassende Leistungen im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts.

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Neben der Beratung zum Recht von Personen- und Kapitalgesellschaften, wie etwa GmbH, AG, KG und OHG, unterstützen wir Sie auch bei Fragen zu Joint Ventures, Unternehmensumwandlungen und -fusionen.

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Unsere Expertise umfasst die Prüfung, Anfertigung und Optimierung von Geschäftsführerverträgen, Gesellschaftervereinbarungen, Unternehmenskaufverträgen und weiteren handelsrechtlichen Dokumenten.

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Darüber hinaus beraten wir Sie zu Themen wie Handelsvertreterrecht, Franchising und Vertriebsrecht. Bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen, etwa bei Gesellschafterstreitigkeiten oder Haftungsfragen, vertreten wir Ihre Interessen mit höchstem Engagement.

Ebenso begleiten wir Sie bei Gründungsvorhaben, Umstrukturierungen und Liquidationen.

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Ziel unserer Arbeit ist es, Ihre unternehmerischen Aktivitäten rechtlich abzusichern und zu optimieren.

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Fachanwaltliche Beratung für Unternehmen

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Das Handelsrecht wird als Sonderprivatrecht der Kaufleute bezeichnet. Dieses hat auch für den Verbraucher eine ganz erhebliche Bedeutung, da insbesondere das Vertragsrecht den wirtschaftlichen Alltag prägt.

Der Handelsrechtler hat stets vertiefte Kenntnisse im Vertragsrecht.

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Das Beherrschen des allgemeinen Schuldrechts ist für die so oft sehr komplexer Fälle im Handelsrecht unverzichtbar. Begriffe wie „Schadensersatz“, „Rücktritt“, „Anfechtung“, „Widerruf“, sind insbesondere bei Rückabwicklung von Vertragsverhältnissen wichtige Prüfpunkte.

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Im Gesellschaftsrecht wird grob getrennt zwischen dem Recht der Personengesellschaften und dem Recht der Kapitalgesellschaften.

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Die Vertragsgestaltung ist durch einen erfahrenen Fachanwalt vorzunehmen. Dieser kann insbesondere auch umfassend informieren über die Wahl der Rechtsform, dies unter steuerrechtlichen und haftungsrechtlichen Gesichtspunkten, etwa im Falle einer Existenzgründung oder einer Umstrukturierung einer Gesellschaft.

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Der individuelle und passgenaue Entwurf, beispielsweise eines Gesellschaftsvertrages, eines Geschäftsführervertrages, einer stillen Beteiligung, einer Treuhandvereinbarung, steht im Zentrum der Tätigkeit eines Fachanwalts. Die sorgfältige Ausarbeitung dient dazu, im Nachgang Konflikte zu minimieren.

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Der Handels- und Gesellschaftsrechtler wird kompetent den Rechtssuchenden darüber belehren, welche Rechtsform für ihn die richtige ist, namentlich unter Berücksichtigung der steuerlichen und haftungsrechtlichen Gegebenheiten.

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Der Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht erkennt die gesellschaftsrechtlichen Querbeziehungen zum Erbrecht. Er wird regelmäßig Lösungsmodelle finden, um erbrechtliche und gesellschaftsrechtliche Gestaltungen zu harmonisieren.

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Als Schlagworte seien hier genannt die Begriffe „Fortsetzungsklausel“, „einfache Nachfolgeklausel“, „qualifizierte Nachfolgeklausel“, „rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel“, „Eintrittsklausel“.

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Das Gesellschaftsrecht hat mitunter auch insolvenzrechtliche Bezüge: Insbesondere im Bereich der Unternehmensinsolvenz gibt es hohe Haftungsrisiken bzw. Strafbarkeiten, die drohen.

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Die kompetente anwaltliche Beratung durch einen Handels- und Gesellschaftsrechtler ist daher stets ratsam.

Weitere Themen im Handels- und Gesellschaftsrecht

Geschäftsführervertrag · Liquidation einer Gesellschaft

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