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Besprechung der Finanzen

Anwalt für Insolvenzrecht in Fulda und Künzell

Beratung zu Unternehmensinsolvenz, Verbraucherinsolvenz, Sanierung, Insolvenzantrag, Geschäftsführerhaftung und Restschuldbefreiung – in Fulda und Künzell.

Insolvenzrecht mit klarer Strategie

Offene Rechnungen, wachsende Schulden oder ausbleibende Zahlungen können zur großen Belastung werden. Das Insolvenzrecht betrifft Privatpersonen und Unternehmen ebenso wie Gläubiger, die auf ihr Geld warten. Wir helfen Ihnen, die Lage zu überblicken und mögliche Wege aus der Krise zu prüfen.

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Frühzeitig Klarheit gewinnen
Welche Forderungen bestehen? Sind Vereinbarungen mit Gläubigern möglich? Kommt eine Sanierung oder ein Insolvenzverfahren in Betracht? Wir ordnen Ihre Unterlagen, erläutern Handlungsoptionen und prüfen, ob kurzfristig gehandelt werden muss.

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Unternehmen und Geschäftsführung
Bei Zahlungsschwierigkeiten beraten wir zu Restrukturierung, Unternehmensinsolvenz und möglichen Insolvenzantragspflichten. Dabei stehen die Verantwortung der Geschäftsleitung, Haftungsrisiken und der Umgang mit laufenden Verträgen und Forderungen im Mittelpunkt.

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Privatinsolvenz und Rechte der Gläubiger
Wir erläutern Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung und besprechen, welche Folgen diese für Ihre persönliche Situation haben können. Gläubiger unterstützen wir bei der Forderungsanmeldung und der Prüfung von Sicherheiten. Sie erhalten eine verständliche Einschätzung und Orientierung für die nächsten Schritte.

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Unsere Leistungen im Insolvenzrecht

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Unsere Kanzlei bietet Ihnen professionelle Beratung und Vertretung in allen Fragen des Insolvenzrechts. Nachfolgend finden Sie einen strukturierten Überblick über unsere Schwerpunkte:

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1. Art der Insolvenz:

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2. Sanierung und Schuldenregulierung:

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3. Besondere Aspekte des Insolvenzrechts:

  • Vermietung einer Insolvenz: Beratung bei der Anmietung von insolventen Unternehmen oder deren Vermögenswerten.

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Unabhängig von der konkreten Herausforderung im Insolvenzrecht sind wir Ihr kompetenter Partner und begleiten Sie durch alle Phasen des Verfahrens.

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Fachanwaltliche Beratung im Insolvenzrecht

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Die am 1. Januar 1999 in Kraft getretene Insolvenzordnung hat als Ergebnis eines langen Reformprozesses die Konkursordnung, die Vergleichsordnung und die Gesamtvollstreckungsordnung abgelöst.

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Mit der Insolvenzordnung sollte die Sanierung gefördert, die Gläubigerautonomie gestärkt und eine gerechtere Verteilung der Masse erreicht werden. Insbesondere ist damit der mit der Zeit neu eingeführten Verbraucherinsolvenz ein neues Instrument geschaffen worden, dass natürlichen Personen in hoffnungsloser finanzieller Situation einen wirtschaftlichen Neubeginn schaffen kann, die Möglichkeit der Restschuldbefreiung. 

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Im Zentrum des Insolvenzrechts stehen die Insolvenzeröffnungsgründe, „Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung“. Insbesondere bei juristischen Personen ist hier die Prüfung oft sehr schwierig. Bei Geschäftsführern einer GmbH besteht eine Insolvenzantragspflicht unter bestimmten Voraussetzungen, die bei Nichteinhaltung strafbewehrt ist.

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Die Sanierung eines Unternehmens sollte regelmäßig von einem Experten fachlich begleitet werden, im Idealfall von einem Fachanwalt für Insolvenzrecht.

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Statistisch gesehen ist es jedoch so, dass die Insolvenzgerichte überwiegend nicht mit Unternehmensinsolvenzen, sondern mit Verbraucherinsolvenzverfahren sich beschäftigen. Auch bei Verbraucherinsolvenzen ist das Verfahren durch einen entsprechend versierten Fachanwalt vorzubereiten.

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Das Gesetz gibt den Verbrauchern die Möglichkeit der Entschuldung. Dabei soll das Erteilen der Restschuldbefreiung nach dem Willen des Gesetzgebers der Regelfall sein.

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Ein erfahrener Berater wird im Vorfeld prüfen, inwieweit einer Restschuldbefreiung Gründe entgegenstehen oder nicht.

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