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Besprechung der Finanzen

Anwalt für Insolvenzrecht in Fulda und Künzell

Beratung zu Unternehmensinsolvenz, Verbraucherinsolvenz, Sanierung, Insolvenzantrag, Geschäftsführerhaftung und Restschuldbefreiung – in Fulda und Künzell.

Insolvenzrecht mit klarer Strategie

Im Insolvenzrecht beraten wir Unternehmen, Selbstständige, Geschäftsführer, Gläubiger und Privatpersonen, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung droht oder bereits eingetreten ist. Wir prüfen Insolvenzantragspflichten, Liquiditätslage, Sanierungsoptionen, außergerichtliche Vergleiche, Stundungsvereinbarungen und die Kommunikation mit Banken, Lieferanten und weiteren Gläubigern.

Für Unternehmen gehören Restrukturierung, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren, Regelinsolvenz, Forderungsanmeldung, Insolvenzanfechtung und Haftungsrisiken der Geschäftsleitung zu den zentralen Themen. Für Privatpersonen geht es insbesondere um Verbraucherinsolvenz, Schuldenbereinigung, pfändbares Einkommen, Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung. Maßgeblich sind vor allem die Insolvenzordnung (InsO), gesellschaftsrechtliche Pflichten und ergänzende Regelungen des BGB.

Wir prüfen Fristen, Unterlagen und Handlungsalternativen frühzeitig. Gläubiger unterstützen wir bei der Sicherung und Anmeldung von Forderungen sowie bei der Abwehr unberechtigter Einwendungen; Schuldner bei einer geordneten wirtschaftlichen Neuaufstellung.

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