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Krankheitsbedingte Kündigung: Warum der Zugang der BEM-Einladung entscheidend ist

23. Sept.
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 37 Minuten

KI-Symbolbild: Vertrauliches Gespräch zum betrieblichen Eingliederungsmanagement

Wer wegen längerer Erkrankungen eine Kündigung erhält, sollte auch den Umgang mit dem betrieblichen Eingliederungs­management (BEM) prüfen lassen. Ein aktueller Haufe-Beitrag zeigt, wie wichtig der nachweisbare Zugang einer BEM-Einladung sein kann.


Worum ging es?


Ein Arbeitgeber kündigte einem wiederholt erkrankten Beschäftigten. Dieser bestritt, eine vorausgegangene BEM-Einladung erhalten zu haben. Der Arbeitgeber berief sich auf ein Einwurfeinschreiben im damaligen Scan-Verfahren.


Warum der Nachweis nicht genügte


Der dokumentierte Scan erfolgte vor dem Briefeinwurf. Er belegte deshalb nicht ausreichend, dass die Einladung tatsächlich im Briefkasten angekommen war. Auch die behauptete Nutzlosigkeit eines BEM konnte der Arbeitgeber nicht nachweisen. Die Kündigung blieb unwirksam.


Was bedeutet das für Betroffene?


Ein BEM ist keine formale Wirksamkeitsvoraussetzung jeder krankheitsbedingten Kündigung, kann aber für deren Verhältnismäßigkeit entscheidend sein. Arbeitnehmer sollten Einladungen und Schriftverkehr aufbewahren; Arbeitgeber den Zugang sorgfältig dokumentieren. Die Entscheidung betrifft das damals verwendete Zustellverfahren und erklärt nicht jedes Einwurfeinschreiben für ungeeignet.


Quelle: Haufe.de, Meike Jenrich, 17.09.2026. Besprochene Entscheidung: BAG, Urteil vom 07.05.2026, 2 AZR 184/25.



 
 
 

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