

Anwalt für Strafrecht in Fulda und Künzell
Strafverteidigung bei Ermittlungsverfahren, Vorladung, Durchsuchung, Strafbefehl, Anklage und Hauptverhandlung – in Fulda, Künzell und der Region.
Strafrecht: frühzeitig und konsequent verteidigt
Ein strafrechtlicher Vorwurf kann bereits mit einer Vorladung, Anhörung, Durchsuchung, Beschlagnahme oder Festnahme beginnen. Wir prüfen den Tatvorwurf, beantragen Akteneinsicht und entwickeln eine Verteidigungsstrategie, bevor eine Einlassung erfolgt. Betroffene müssen einer polizeilichen Beschuldigtenvorladung grundsätzlich nicht folgen und sollten ohne Kenntnis der Ermittlungsakte keine Angaben zur Sache machen.
Wir verteidigen in Ermittlungsverfahren, Strafbefehlsverfahren und Hauptverhandlungen, unter anderem bei Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Sachbeschädigung, Beleidigung, Verkehrsstrafsachen, Betäubungsmittelvorwürfen sowie im Jugend- und Wirtschaftsstrafrecht. Auch Untersuchungshaft, Pflichtverteidigung, Einstellung des Verfahrens, Strafmaß, Bewährung, Nebenfolgen und Rechtsmittel werden sorgfältig geprüft.
Die materiellen Straftatbestände stehen vor allem im Strafgesetzbuch (StGB); Ablauf, Beweiserhebung und Rechte der Beschuldigten richten sich nach der Strafprozessordnung (StPO). Wir werten Ermittlungsakten und Beweismittel aus, überprüfen Zeugenangaben, Gutachten und digitale Spuren und vertreten konsequent gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.