

Anwalt für Strafrecht in Fulda und Künzell
Strafverteidigung bei Ermittlungsverfahren, Vorladung, Durchsuchung, Strafbefehl, Anklage und Hauptverhandlung – in Fulda, Künzell und der Region.
Strafrecht: frühzeitig und konsequent verteidigt
Eine Vorladung der Polizei, ein Strafbefehl oder eine Durchsuchung kann verunsichern und viele Fragen auslösen. Im Strafrecht geht es um den Umgang mit einem Tatvorwurf und seinen möglichen Folgen. Wir erklären Ihnen verständlich, was auf Sie zukommt, und begleiten Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte.
Orientierung im Ermittlungsverfahren
Was wird Ihnen vorgeworfen? Welche Informationen liegen vor? Wie sollten Sie reagieren? Wir beantragen Akteneinsicht, prüfen die Ermittlungen und besprechen mit Ihnen eine passende Verteidigungsstrategie. Dabei nehmen wir uns auch Ihrer Fragen und Sorgen über den weiteren Ablauf an.
Strafverteidigung bei konkreten Vorwürfen
Wir unterstützen etwa bei Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Sachbeschädigung und Verkehrsstrafsachen. Gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht vertreten wir Ihre Interessen und prüfen mögliche Wege zur Verfahrenseinstellung. Auch bei einem Strafbefehl klären wir die nächsten Schritte und zu beachtende Fristen.
Vor Gericht und darüber hinaus
Kommt es zur Anklage, bereiten wir die Hauptverhandlung mit Ihnen vor und setzen uns mit den Beweisen auseinander. Wir erläutern mögliche Folgen und besprechen, ob weitere Schritte oder Rechtsmittel in Betracht kommen. Auch Auswirkungen auf Beruf, Führerschein oder mögliche Schadensersatzforderungen behalten wir im Blick.
Unsere Leistungen im Strafrecht
Unsere Kanzlei bietet Ihnen kompetente Beratung und Vertretung in allen strafrechtlichen Angelegenheiten. Hier ein systematischer Überblick über unsere Kernkompetenzen:
1. Materielles Strafrecht:
Allgemeine Straftaten: Delikte gegen Person, Eigentum und mehr.
Wirtschaftsstrafrecht: Delikte im geschäftlichen Umfeld wie Untreue, Betrug oder Korruption.
Jugendstrafrecht: Spezielle Vertretung für strafrechtlich relevante Handlungen von Minderjährigen.
2. Strafverfahrensrecht:
Strafverteidigung: Professionelle Verteidigung in allen Phasen des Strafverfahrens.
Pflichtverteidigung: Vertretung, wenn eine Pflichtverteidigung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Akteneinsicht: Sicherstellung Ihres Rechts auf Kenntnis der gegen Sie vorliegenden Beweismittel.
Nebenklage: Vertretung von Opfern in Strafverfahren, um eigene Rechtsinteressen geltend zu machen.
Adhäsionsverfahren: Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche innerhalb eines Strafverfahrens.
3. Opfervertretung und Ansprüche:
Opfervertretung: Unterstützung von Geschädigten und deren Familien in Strafverfahren.
Schmerzensgeld: Durchsetzung von Ansprüchen aufgrund körperlicher oder seelischer Schäden.
Schadensersatz: Geltendmachung von finanziellen Ansprüchen, die durch eine Straftat entstanden sind.
Ganz gleich, ob Sie als Beschuldigter, Zeuge oder Geschädigter im Strafverfahren betroffen sind – wir setzen uns engagiert für Ihre Rechte ein und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.