Führerschein weg: Droht auch die Kündigung?
Aktualisiert: vor 39 Minuten

Bild: KI-generiertes Symbolbild für ADVOVIS.
Wer beruflich auf das Auto angewiesen ist, muss bei einem Führerscheinentzug auch um seinen Arbeitsplatz bangen. Haufe erläutert eine Entscheidung zu einem Außendienstmitarbeiter.
Wenn Fahren zur Arbeit gehört
Dem Beschäftigten wurde die Fahrerlaubnis für ein Jahr entzogen. Seine ausschließlich im Außendienst ausgeübte Tätigkeit konnte er ohne Fahrzeug nicht erledigen; öffentliche Verkehrsmittel waren keine Alternative.
Andere Beschäftigungsmöglichkeiten prüfen
Das Arbeitsgericht Nordhausen hielt die personenbedingte Kündigung im konkreten Fall für wirksam. Freie Innendienststellen fehlten. Den vorgeschlagenen Einsatz von Angehörigen oder Bekannten als dauerhafte Ersatzfahrer musste der Arbeitgeber nicht akzeptieren.
Keine automatische Kündigung
Entscheidend bleiben Tätigkeit, Dauer des Ausfalls, zumutbare Alternativen und die Abwägung der beiderseitigen Interessen. Nicht jeder Führerscheinverlust rechtfertigt deshalb eine Kündigung.
Quelle: Haufe.de, Frank Bollinger, 23.09.2026. Eigenständig formulierte Zusammenfassung des Originalbeitrags.
Weitere Informationen: Arbeitsrecht in Fulda und Künzell.




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