

Krankheit und Entgeltfortzahlung in Fulda und Künzell
Bei Arbeitsunfähigkeit sind Meldepflichten, Nachweise und die Fortzahlung des Entgelts auseinanderzuhalten.
Arbeitsrecht.
Früh prüfen.
Klar handeln.

Krankheit und Entgeltfortzahlung: worauf es ankommt
Bei Arbeitsunfähigkeit sind Meldepflichten, Nachweise und die Fortzahlung des Entgelts auseinanderzuhalten.
Für Arbeitnehmer
Melden Sie eine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich und klären Sie die notwendigen Nachweise. Bei mehreren Erkrankungen oder Zweifeln an einer Bescheinigung ist eine individuelle Prüfung sinnvoll.
Für Arbeitgeber
Arbeitgeber sollten Nachweisverfahren, Entgeltfortzahlung und gegebenenfalls ein betriebliches Eingliederungsmanagement korrekt organisieren.
Rechtlicher Rahmen
§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz sieht unter gesetzlichen Voraussetzungen eine Fortzahlung bis zu sechs Wochen vor. Bei erneuter oder weiterer Erkrankung ist die Anspruchslage nicht allein anhand der Diagnose zu beurteilen.
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