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Geschäftsleute reichen sich die Hände

Krankheit und Entgelt­fortzahlung in Fulda und Künzell

Bei Arbeitsunfähigkeit sind Meldepflichten, Nachweise und die Fortzahlung des Entgelts auseinanderzuhalten.

Arbeitsrecht.
Früh prüfen.
Klar handeln.

Krankheit und Entgelt­fortzahlung in Fulda und Künzell

Krankheit und Entgelt­fortzahlung: worauf es ankommt

Bei Arbeitsunfähigkeit sind Meldepflichten, Nachweise und die Fortzahlung des Entgelts auseinanderzuhalten.

Für Arbeitnehmer

Melden Sie eine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich und klären Sie die notwendigen Nachweise. Bei mehreren Erkrankungen oder Zweifeln an einer Bescheinigung ist eine individuelle Prüfung sinnvoll.

Für Arbeitgeber

Arbeitgeber sollten Nachweisverfahren, Entgelt­fortzahlung und gegebenenfalls ein betriebliches Eingliederungsmanagement korrekt organisieren.

Rechtlicher Rahmen

§ 3 Entgelt­fortzahlungsgesetz sieht unter gesetzlichen Voraussetzungen eine Fortzahlung bis zu sechs Wochen vor. Bei erneuter oder weiterer Erkrankung ist die Anspruchslage nicht allein anhand der Diagnose zu beurteilen.

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