top of page

Krank im Auslandsurlaub: Was muss ich melden?

vor 4 Tagen
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 2 Tagen

KI-Symbolbild: Fieberthermometer und Telefon im Hotelzimmer – krank im Auslandsurlaub

Bild: KI-generiertes Symbolbild für ADVOVIS.


Eine Erkrankung im Auslandsurlaub kann zusätzliche Meldepflichten auslösen. Haufe erklärt, worauf Beschäftigte bei einer Arbeitsunfähigkeit achten müssen.


Arbeitgeber und Krankenkasse informieren


Teilen Sie dem Arbeitgeber schnellstmöglich die Arbeitsunfähigkeit, ihre voraussichtliche Dauer und Ihre Adresse am Urlaubsort mit. Gesetzlich Versicherte müssen auch die Krankenkasse unverzüglich informieren und eine Verlängerung melden.


Ärztlichen Nachweis sichern


Ausländische Ärzte nehmen grundsätzlich nicht am deutschen eAU-Verfahren teil. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf eine automatische Übermittlung. Die Bescheinigung muss Arbeitsunfähigkeit erkennen lassen; vereinfachte Nachweisverfahren hängen vom Aufenthaltsland ab.


Auch die Rückkehr melden


Nach der Rückkehr nach Deutschland sind Arbeitgeber und Krankenkasse unverzüglich zu benachrichtigen. Fehlende Meldungen oder Nachweise können die Entgeltfortzahlung gefährden.


Quelle: Haufe.de, Pia Werthebach, 14.08.2026. Eigenständig formulierte Zusammenfassung des Originalbeitrags.



 
 
 

Kommentare


Dieser Beitrag kann nicht mehr kommentiert werden. Bitte den Website-Eigentümer für weitere Infos kontaktieren.
bottom of page