Krank im Auslandsurlaub: Was muss ich melden?
Aktualisiert: vor 2 Tagen

Bild: KI-generiertes Symbolbild für ADVOVIS.
Eine Erkrankung im Auslandsurlaub kann zusätzliche Meldepflichten auslösen. Haufe erklärt, worauf Beschäftigte bei einer Arbeitsunfähigkeit achten müssen.
Arbeitgeber und Krankenkasse informieren
Teilen Sie dem Arbeitgeber schnellstmöglich die Arbeitsunfähigkeit, ihre voraussichtliche Dauer und Ihre Adresse am Urlaubsort mit. Gesetzlich Versicherte müssen auch die Krankenkasse unverzüglich informieren und eine Verlängerung melden.
Ärztlichen Nachweis sichern
Ausländische Ärzte nehmen grundsätzlich nicht am deutschen eAU-Verfahren teil. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf eine automatische Übermittlung. Die Bescheinigung muss Arbeitsunfähigkeit erkennen lassen; vereinfachte Nachweisverfahren hängen vom Aufenthaltsland ab.
Auch die Rückkehr melden
Nach der Rückkehr nach Deutschland sind Arbeitgeber und Krankenkasse unverzüglich zu benachrichtigen. Fehlende Meldungen oder Nachweise können die Entgeltfortzahlung gefährden.
Quelle: Haufe.de, Pia Werthebach, 14.08.2026. Eigenständig formulierte Zusammenfassung des Originalbeitrags.
Weitere Informationen: Arbeitsrecht in Fulda und Künzell.




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