
Handelsvertreter, Vertrieb und Franchising
Vertriebsbeziehungen brauchen eine klare Zuordnung von Aufgaben, Vergütung und unternehmerischer Verantwortung.
Handels- und Gesellschaftsrecht

Handelsvertreter, Vertrieb und Franchising – worauf es ankommt
Handelsvertretung, Vertragshandel und Franchising unterscheiden sich. Exklusivität, Kundenbeziehungen, Abrechnung und das Ende der Zusammenarbeit können erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.
Was wir für Sie prüfen
Wir prüfen Vertriebsverträge und begleiten Fragen zu Provision, laufenden Pflichten und Vertragsbeendigung. Auch mögliche nachvertragliche Ansprüche werden anhand der konkreten Vertrags- und Tätigkeitssituation eingeordnet.
Unterlagen für das erste Gespräch
Vertrag und Nachträge, Abrechnungen, Korrespondenz sowie Angaben zur tatsächlichen Vertriebstätigkeit und zum Kundenbestand. Bringen Sie auch Schreiben mit konkreten Terminen oder Fristen mit, damit dringende Punkte zuerst geprüft werden können.
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