

Stille Beteiligung und Treuhand
Beteiligungen und Treuhandvereinbarungen sollen Rechte und wirtschaftliche Interessen nachvollziehbar zuordnen.
Handels- und Gesellschaftsrecht

Stille Beteiligung und Treuhand – worauf es ankommt
Gewinnbeteiligung, Kontrolle, Informationsrechte und das Ende der Vereinbarung dürfen nicht offenbleiben. Auch das Verhältnis zur Gesellschaft und zu weiteren Beteiligten kann für die Gestaltung entscheidend sein.
Was wir für Sie prüfen
Wir prüfen und gestalten die Vereinbarung einschließlich Abrechnung, Verantwortlichkeit und Ausstieg. Bestehende Gesellschaftsregeln werden einbezogen, damit sich die Verträge nicht widersprechen.
Unterlagen für das erste Gespräch
Vertragsentwürfe, Gesellschaftsunterlagen sowie Angaben zu Einlage, wirtschaftlichem Zweck und gewünschter Mitwirkung. Bringen Sie auch Schreiben mit konkreten Terminen oder Fristen mit, damit dringende Punkte zuerst geprüft werden können.
Verwandte Themen
Gesellschaftsvertrag · Gesellschafterstreit · Geschäftsführerhaftung