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Geschäftsleute reichen sich die Hände

Unternehmensnachfolge

Die Übergabe eines Unternehmens verbindet häufig Gesellschaftsrecht, Erbrecht und persönliche Familieninteressen.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Worauf es ankommt

Nachfolgeklauseln, Eintrittsrechte und die Übertragung von Anteilen sollten zur tatsächlichen Unternehmensstruktur passen. Auch Familienpools oder eine Fortsetzung nach dem Ausscheiden eines Beteiligten bedürfen abgestimmter Regeln.

Was wir für Sie prüfen

Wir prüfen bestehende Gesellschafts- und Erbregelungen und entwickeln eine nachvollziehbare Nachfolgestruktur. Unterschiedliche Vorstellungen von Beteiligten werden mit Vertretung, Finanzierung und Absicherung der Übergabe verbunden.

Unterlagen für das erste Gespräch

Gesellschaftsverträge, Testamente oder Erbverträge, Beteiligungsübersicht sowie Ihre Vorstellungen zur künftigen Leitung und Eigentümerstruktur. Bringen Sie auch Schreiben mit konkreten Terminen oder Fristen mit, damit dringende Punkte zuerst geprüft werden können.

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