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Schwerbehinderung: Wem steht Zusatzurlaub zu?

vor 2 Tagen
1 Min. Lesezeit
KI-Symbolbild: Beschäftigte an einem barrierefreien Arbeitsplatz

Bild: KI-generiertes Symbolbild für ADVOVIS.


Schwerbehinderte Beschäftigte können zusätzlichen Urlaub beanspruchen. Die Zahl der Arbeitstage pro Woche und der Anerkennungszeitraum sind wichtig.


Wer hat Anspruch?


Der gesetzliche Zusatzurlaub setzt eine anerkannte Schwerbehinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 voraus. Eine Gleichstellung allein begründet diesen Anspruch nicht.


Wie viele zusätzliche Tage?


Bei einer Fünf-Tage-Woche beträgt der Zusatzurlaub fünf Arbeitstage jährlich. Bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitstage wird er entsprechend angepasst. Entscheidend sind die Arbeitstage, nicht allein die Arbeitsstunden.


Anerkennung und Nachweise


Besteht die Schwerbehinderung nur während eines Teils des Jahres, wird anteilig gerechnet. Bei rückwirkender Anerkennung und möglichen Verfallsfristen lohnt sich eine genaue Prüfung.


Quelle: Haufe.de, Haufe Online Redaktion, 27.08.2025. Eigenständig formulierte Zusammenfassung des Originalbeitrags.



Weitere Informationen: Arbeitsrecht in Fulda und Künzell.

 
 
 

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