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Kündigung in der Probezeit: Welche Regeln gelten?

vor 1 Tag
1 Min. Lesezeit
KI-Symbolbild: Büro-Unterlagen zum Arbeitgeberwechsel

Bild: KI-generiertes Symbolbild für ADVOVIS.


Kündigung in der Probezeit: Worauf es bei Kündigungsfrist, Zugang und Schutzvorschriften ankommt – und warum Befristungen besondere Fragen aufwerfen.


Welche Kündigungsfrist gilt?


Während einer wirksam vereinbarten Probezeit gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, längstens während der ersten sechs Monate. Tarifliche oder vertragliche Regelungen können zu beachten sein. Bei befristeten Verträgen muss die Probezeit zur Vertragsdauer und zur Tätigkeit passen.


Auch in der Probezeit gelten Grenzen


Die Probezeit ist kein rechtsfreier Raum. Schutzvorschriften und das Verbot diskriminierender Kündigungen bleiben relevant. Besteht ein Betriebsrat, ist er vor der Kündigung anzuhören. Eine fristlose Kündigung setzt auch hier einen wichtigen Grund voraus.


Zugang und Vertragsgestaltung prüfen


Für die kurze Probezeitfrist kommt es darauf an, wann die Kündigung zugeht. Rechtzeitiges Absenden allein genügt nicht. Probezeit und die sechsmonatige Wartezeit des allgemeinen Kündigungsschutzes sind außerdem unterschiedliche Fragen.


Weitere Informationen: Arbeitsrecht in Fulda und Künzell.


Quelle: Haufe.de, Haufe Online Redaktion, 13.03.2025. Eigenständig formulierte Zusammenfassung des Originalbeitrags.


 
 
 

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