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Wohnungsbesichtigung: Wann darf der Vermieter hinein?

23. Sept.
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 1. Okt.

KI-Symbolbild: Mieterin empfängt Vermieter zur vereinbarten Wohnungsbesichtigung

Ein angekündigter Besuch des Vermieters wirft schnell Fragen auf: Muss ich die Tür öffnen? Welcher Anlass rechtfertigt eine Besichtigung? Ein aktueller Haufe-Beitrag erklärt, worauf Mieter und Vermieter achten sollten.


Ein konkreter Anlass ist erforderlich


Während des Mietverhältnisses liegt das Hausrecht beim Mieter. Vermieter dürfen die Wohnung deshalb nicht nach Belieben betreten. Ein berechtigter Anlass kann etwa die Prüfung eines gemeldeten Mangels, eine geplante Reparatur oder eine Besichtigung im Zusammenhang mit dem Verkauf sein.


Termin und Umfang abstimmen


Eine Besichtigung muss grundsätzlich rechtzeitig angekündigt und mit dem Mieter abgestimmt werden. Eine pauschale gesetzliche Ankündigungsfrist für jeden Fall gibt es nicht. Anlass, Dringlichkeit und die berechtigten Interessen beider Seiten spielen eine Rolle.


Was bedeutet das für Betroffene?


Mieter sollten den Grund des Besuchs klären und passende Termine anbieten. Vermieter sollten Anlass und Termin nachvollziehbar mitteilen. Ein Besichtigungsinteresse erlaubt keinen eigenmächtigen Zutritt. Bei Streit hilft eine frühzeitige Klärung, unnötige Konflikte im Mietverhältnis zu vermeiden.


Quelle: Haufe.de, Mirjam Fischer, 08.09.2026. Der Originalbeitrag erläutert das Besichtigungsrecht ausführlich.



 
 
 

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