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Arbeitgeberwechsel: Was passiert mit dem Urlaubsanspruch?

vor 2 Tagen
1 Min. Lesezeit
KI-Symbolbild: Büro-Unterlagen zum Arbeitgeberwechsel

Bild: KI-generiertes Symbolbild für ADVOVIS.


Beim Jobwechsel zählen bereits genommene Urlaubstage und der Zeitpunkt des Wechsels. Eine Urlaubsbescheinigung hilft, Ansprüche richtig zu klären.


Urlaub beim bisherigen Arbeitgeber


Offener Urlaub ist vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses möglichst zu nehmen. Ist das nicht mehr möglich, kommt eine finanzielle Abgeltung in Betracht. Er wird nicht einfach zum neuen Arbeitgeber mitgenommen.


Kein doppelter Jahresurlaub


Bereits gewährter oder abgegoltener Urlaub wird beim neuen Arbeitsverhältnis berücksichtigt. Der Wechselzeitpunkt und die vertraglichen Regelungen beeinflussen die Berechnung.


Urlaubsbescheinigung mitnehmen


Der bisherige Arbeitgeber muss bescheinigen, welchen Urlaub er im laufenden Jahr gewährt oder abgegolten hat. Dieses Dokument erleichtert die Abstimmung mit dem neuen Arbeitgeber.


Quelle: Haufe.de, Haufe Online Redaktion, 10.09.2026. Eigenständig formulierte Zusammenfassung des Originalbeitrags.



Weitere Informationen: Arbeitsrecht in Fulda und Künzell.

 
 
 

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