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Trennung: Wer darf in der Mietwohnung bleiben?

vor 5 Tagen
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 2 Tagen

KI-Symbolbild: Wohnungsschlüssel und Umzugskarton in einer hellen Mietwohnung

Bild: KI-generiertes Symbolbild für ADVOVIS.


Nach einer Trennung wird die gemeinsame Wohnung oft zum Streitpunkt. Ein von Haufe besprochener Fall zeigt, warum entscheidend ist, wer den Mietvertrag unterschrieben hat.


Wer steht im Mietvertrag?


Die Entscheidung betrifft unverheiratete Partner: Nur die Frau war Mieterin. Sie zog aus und kündigte den Vertrag. Ihr Ex-Partner blieb, obwohl er selbst nie Vertragspartei geworden war.


Kein eigenes Bleiberecht


Das OLG Zweibrücken sah nach Vertragsende kein Recht des Ex-Partners, gegenüber der Vermieterin in der Wohnung zu bleiben. Er konnte auch keine Fortsetzung des Mietvertrags mit sich verlangen.


Was bedeutet das für Betroffene?


Vor einem Auszug sollten Mietvertrag, Kündigung und Rückgabe geklärt werden. Die Entscheidung lässt sich nicht pauschal auf gemeinsam abgeschlossene Mietverträge oder die Ehewohnung übertragen.


Quelle: Haufe.de, Haufe Online Redaktion, 17.09.2026. Eigenständig formulierte Zusammenfassung des Originalbeitrags.



 
 
 

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