Testament verschwunden: Reicht eine Kopie?

Bild: KI-generiertes Symbolbild für ADVOVIS.
Fehlt das Original eines Testaments, kann eine Kopie nur unter strengen Voraussetzungen die Erbenstellung belegen. Entscheidend ist der sichere Nachweis.
Das Original fehlt
Eine frühere Lebensgefährtin beantragte einen Erbschein und berief sich auf eine Kopie eines handschriftlichen Testaments. Zwei Zeuginnen sollten dessen Errichtung bestätigen. Ihre Angaben ließen jedoch wesentliche Zweifel offen.
Hohe Anforderungen an den Nachweis
Das OLG Zweibrücken bestätigte die Ablehnung des Erbscheins. Eine Kopie kann ausnahmsweise genügen, wenn das Original ohne Willen und Zutun des Erblassers verloren ging oder vernichtet wurde. Errichtung, Form und Inhalt müssen trotzdem sicher nachgewiesen werden. Im entschiedenen Fall war insbesondere die eigenhändige Unterschrift nicht ausreichend belegt.
Bedeutung für Erben
Kopien, mögliche Zeugen und Hinweise zum Verbleib des Originals sollten sorgfältig gesichert werden. Ob diese Belege ausreichen, lässt sich nur anhand des konkreten Nachlasses beurteilen. Die Entscheidung erging am 7. August 2025 (8 W 66/24).
Quelle: Haufe.de, Haufe Online Redaktion, 24.09.2025. Eigenständig formulierte Zusammenfassung des Originalbeitrags.
Weitere Informationen: Testament · Erbschein und gesetzliche Erbfolge


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