Teilzeit: Wann besteht ein Anspruch auf weniger Arbeitszeit?

Bild: KI-generiertes Symbolbild für ADVOVIS.
Teilzeit beantragen: Voraussetzungen, betriebliche Ablehnungsgründe und der Unterschied zur zeitlich begrenzten Brückenteilzeit.
Voraussetzungen für Teilzeit
Weniger Arbeitszeit kann Beruf und Privatleben besser vereinbar machen. Der allgemeine gesetzliche Anspruch setzt grundsätzlich voraus, dass das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Arbeitgeber regelmäßig mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt.
Antrag und Ablehnung
Der gewünschte Umfang muss spätestens drei Monate vor dem geplanten Beginn in Textform beantragt werden; die gewünschte Verteilung sollte angegeben werden. Arbeitgeber und Beschäftigte sollen eine Lösung erörtern. Betriebliche Gründe können einer Verringerung entgegenstehen, etwa erhebliche Beeinträchtigungen des Arbeitsablaufs. Eine Ablehnung ist im Einzelfall zu prüfen.
Brückenteilzeit als Alternative
Brückenteilzeit ermöglicht eine vorübergehende Arbeitszeitreduzierung mit anschließender Rückkehr. Dafür gelten zusätzliche Voraussetzungen, insbesondere regelmäßig mehr als 45 Arbeitnehmer. Die gesetzliche Dauer beträgt grundsätzlich ein bis fünf Jahre; bei Arbeitgebern bis 200 Beschäftigten gelten weitere Begrenzungen.
Weitere Informationen zum Arbeitsrecht. Beratung zu Teilzeit und Brückenteilzeit.
Quelle: Haufe.de, Haufe Online Redaktion, 18.03.2026. Eigenständig formulierte Zusammenfassung des Originalbeitrags.


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