Urlaubsabgeltung: Wie wird Resturlaub ausgezahlt?

Bild: KI-generiertes Symbolbild für ADVOVIS.
Resturlaub nach dem Jobende: Wie sich die Urlaubsabgeltung berechnet und weshalb Ausschlussfristen wichtig sind.
Wann entsteht der Anspruch?
Endet das Arbeitsverhältnis und kann vorhandener Urlaub nicht mehr genommen werden, kommt eine Auszahlung des Resturlaubs in Betracht. Das gilt grundsätzlich auch bei einer Eigenkündigung.
Wie wird der Betrag berechnet?
Maßgeblich ist grundsätzlich der durchschnittliche Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen vor dem Ausscheiden. Bei fünf Arbeitstagen pro Woche wird der berücksichtigungsfähige Verdienst dieses Zeitraums durch 65 geteilt und mit den offenen Urlaubstagen multipliziert. Regelmäßige Zulagen können dazugehören; Überstundenvergütungen bleiben grundsätzlich außen vor.
Fristen im Blick behalten
Urlaubsabgeltung ist ein Geldanspruch. Arbeitsvertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen können eine rechtzeitige Geltendmachung verlangen. Die konkrete Abrechnung hängt daher auch vom Vertrag und den noch bestehenden Urlaubstagen ab.
Weitere Informationen zum Arbeitsrecht.
Quelle: Haufe.de, Haufe Online Redaktion, 02.09.2026. Eigenständig formulierte Zusammenfassung des Originalbeitrags.


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