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Personalgespräch: Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer?

24. Sept.
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 2 Tagen

Personalgespräch im Büro – Bild: David Oxberry/GettyImages, Quelle: Haufe.de

Bild: David Oxberry/GettyImages · Quelle: Haufe.de


Eine Einladung zum Personalgespräch kann Fragen auslösen: Muss ich teilnehmen und darf mich jemand begleiten? Haufe erläutert die Rechte und Pflichten von Beschäftigten.


Wann ist die Teilnahme verpflichtend?


Geht es um Arbeitsaufgaben oder betriebliches Verhalten, kann eine Teilnahmepflicht bestehen. Gespräche ausschließlich über Vertragsänderungen oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses fallen grundsätzlich nicht darunter.


Was gilt bei Krankheit?


Während einer Arbeitsunfähigkeit kommt eine verpflichtende Teilnahme nur ausnahmsweise in Betracht. Das Gespräch muss aus dringenden betrieblichen Gründen unaufschiebbar und zumutbar sein.


Betriebsrat oder Anwalt mitnehmen?


Ein Betriebsratsmitglied darf bei bestimmten Gesprächsinhalten hinzugezogen werden. Für betriebsfremde Begleitpersonen ist grundsätzlich die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich; Ausnahmen können sich ergeben, wenn dieser selbst einen Anwalt hinzuzieht.


Quelle: Haufe.de, Dr. Johanna Tormählen, 08.04.2026. Zusammenfassender Hinweis auf den Originalbeitrag.



 
 
 

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