

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Vorsorgeregelungen helfen, persönliche Entscheidungen für Situationen vorzubereiten, in denen man nicht selbst handeln kann.
Erbrecht

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – worauf es ankommt
Eine Vollmacht betrifft die Vertretung in bestimmten Angelegenheiten; eine Patientenverfügung betrifft medizinische Behandlungswünsche. Umfang, Verständlichkeit und das Zusammenspiel der Dokumente sind deshalb besonders wichtig.
Was wir für Sie prüfen
Wir prüfen bestehende Unterlagen und unterstützen bei einer auf Ihre Lebenssituation abgestimmten Gestaltung. Zuständigkeiten, Ersatzpersonen und die praktische Verwendbarkeit der Erklärungen werden besprochen.
Unterlagen für das erste Gespräch
Vorhandene Vollmachten und Verfügungen, Angaben zu Vertrauenspersonen sowie eine Übersicht Ihrer Regelungswünsche. Bringen Sie auch Schreiben mit konkreten Terminen oder Fristen mit, damit dringende Punkte zuerst geprüft werden können.