

Pflichtteil
Wer durch eine letztwillige Verfügung nicht oder nur eingeschränkt bedacht wurde, möchte häufig wissen, ob ein Pflichtteilsanspruch besteht. Dafür müssen Familienverhältnisse, Nachlass und mögliche Zuwendungen geprüft werden.
Erbrecht.
Klar beraten.
Gezielt handeln.

Pflichtteil: worauf kommt es an?
Wer durch eine letztwillige Verfügung nicht oder nur eingeschränkt bedacht wurde, möchte häufig wissen, ob ein Pflichtteilsanspruch besteht. Dafür müssen Familienverhältnisse, Nachlass und mögliche Zuwendungen geprüft werden.
Was wir für Sie prüfen
Wir unterstützen bei Auskunft und Wertermittlung sowie bei der Berechnung, Durchsetzung oder Abwehr einer Forderung. Auch Schenkungen und bestehende Vereinbarungen können für die Bewertung wichtig sein.
Die nächsten Schritte
Testament, Eröffnungsunterlagen und verfügbare Nachlassinformationen sollten frühzeitig gesichtet werden. Wir besprechen mit Ihnen eine sachgerechte Vorgehensweise und behalten maßgebliche Fristen im Blick.
Pflichtteilsforderung: den Nachlass nachvollziehbar erfassen
Stellen Sie die vorhandenen Verfügungen von Todes wegen, Schreiben des Nachlassgerichts und Informationen zu Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zusammen. Dokumentieren Sie, welche Auskünfte bereits erteilt oder angefordert wurden. So kann das Gespräch zwischen noch fehlenden Informationen und bereits bezifferbaren Streitpunkten unterscheiden.
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