

Untervermietung
Wer Wohnraum an eine weitere Person überlassen möchte, sollte Umfang und Voraussetzungen vorher klären.
Mietrecht

Untervermietung – worauf es ankommt
Die teilweise Untervermietung und die vollständige Überlassung der Wohnung sind unterschiedliche Situationen. Vereinbarungen, Gründe für die Überlassung und die Reaktion des Vermieters bilden den Ausgangspunkt.
Was wir für Sie prüfen
Wir prüfen den Mietvertrag, mögliche Zustimmungsfragen und die Gestaltung eines Untermietverhältnisses. Für Vermieter ordnen wir zulässige Einwände und die Folgen einer nicht abgestimmten Nutzung ein.
Unterlagen für das erste Gespräch
Hauptmietvertrag, geplante Untermietvereinbarung, Angaben zur Nutzung und bisherige Anfragen oder Antworten des Vermieters. Bringen Sie auch Schreiben mit konkreten Terminen oder Fristen mit, damit dringende Punkte zuerst geprüft werden können.
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