

Sozialhilferegress bei Schenkungen
Frühere Vermögensübertragungen können erneut relevant werden, wenn später Sozialleistungen beansprucht werden.
Erbrecht

Sozialhilferegress bei Schenkungen – worauf es ankommt
Nicht jede Schenkung führt zu derselben Folge. Entscheidend sind unter anderem Inhalt und Zeitpunkt der Übertragung, die wirtschaftliche Situation sowie die konkrete Forderung des Leistungsträgers.
Was wir für Sie prüfen
Wir prüfen Rückforderungs- und Überleitungsfragen und ordnen die vorhandenen Verträge ein. Die Interessen der beschenkten Person und des ursprünglichen Eigentümers werden dabei getrennt betrachtet.
Unterlagen für das erste Gespräch
Schenkungs- und Übertragungsverträge, Schreiben des Sozialleistungsträgers sowie eine Übersicht der damaligen und aktuellen Vermögenslage. Bringen Sie auch Schreiben mit konkreten Terminen oder Fristen mit, damit dringende Punkte zuerst geprüft werden können.