
Erbvertrag und Vermächtnis
Bei der Nachlassplanung können neben einem Testament auch ein Erbvertrag oder ein Vermächtnis in Betracht kommen.
Erbrecht

Erbvertrag und Vermächtnis – worauf es ankommt
Die Stellung eines Erben unterscheidet sich von der eines Vermächtnisnehmers. Auch Bindungswirkungen und spätere Änderungsmöglichkeiten sind bei der Auswahl der Gestaltung zu berücksichtigen.
Was wir für Sie prüfen
Wir prüfen vorhandene Verfügungen, entwickeln passende Regelungsziele und stimmen Erbeinsetzung, Vermächtnisse und weitere Anordnungen aufeinander ab. Widersprüchliche oder unklare Formulierungen sollen vermieden werden.
Unterlagen für das erste Gespräch
Testamente, Erbverträge, eine Vermögensübersicht sowie Angaben zu den Personen, die berücksichtigt werden sollen. Bringen Sie auch Schreiben mit konkreten Terminen oder Fristen mit, damit dringende Punkte zuerst geprüft werden können.
