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Geschäftsleute reichen sich die Hände

Restschuldbefreiung

Die Perspektive einer Restschuldbefreiung ist für viele Menschen ein wichtiger Teil der insolvenzrechtlichen Beratung.

Insolvenzrecht

Restschuldbefreiung – worauf es ankommt

Voraussetzungen, Mitwirkung und mögliche Hindernisse müssen im konkreten Verfahren geprüft werden. Nicht jede Forderung und nicht jeder Verfahrensverlauf lassen sich pauschal gleich behandeln.

Was wir für Sie prüfen

Wir begleiten die Einordnung von Forderungen und Verfahrensunterlagen und beraten zu Pflichten sowie auftretenden Schwierigkeiten. Vorhandene gerichtliche Schreiben sollten vollständig und zeitnah ausgewertet werden.

Unterlagen für das erste Gespräch

Gläubigerübersicht, Beschlüsse, Schreiben des Insolvenzverwalters und Angaben zu Einkommen sowie Vermögen. Bringen Sie auch Schreiben mit konkreten Terminen oder Fristen mit, damit dringende Punkte zuerst geprüft werden können.

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