

Schutz vor häuslicher Gewalt
Bei Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen kann neben der unmittelbaren Sicherheit auch gerichtlicher Schutz erforderlich werden.
Familienrecht

Schutz vor häuslicher Gewalt – worauf es ankommt
Kontaktverbote, die Nutzung einer gemeinsamen Wohnung und weitere Schutzmaßnahmen müssen zur konkreten Gefährdung passen. Bei akuter Gefahr steht die unmittelbare Hilfe durch Polizei und Rettungsdienst im Vordergrund.
Was wir für Sie prüfen
Wir prüfen zivilrechtliche Schutzmöglichkeiten und unterstützen bei der geordneten Darstellung der Vorfälle. Bestehende Polizeivorgänge, Verletzungsnachweise und Nachrichten können für die Beurteilung wichtig sein.
Unterlagen für das erste Gespräch
Chronologie der Vorfälle, Nachrichten, ärztliche Dokumentation und Aktenzeichen bereits eingeschalteter Stellen. Bringen Sie auch Schreiben mit konkreten Terminen oder Fristen mit, damit dringende Punkte zuerst geprüft werden können.