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Court House

Rechtsgebiete

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Familienrecht 
(Fachanwalt)

Als Spezialisten im Familienrecht stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und vertreten Ihre Interessen in sämtlichen familienrechtlichen Belangen.

1. Ehe und Partnerschaft:

  • Eheschließung: Beratung und rechtliche Begleitung

  • Ehevertrag: Ausarbeitung, Prüfung und Anpassung

  • Trennung und Scheidung: Juristische Unterstützung und Vertretung

  • Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen: Gestaltung und Überprüfung

2. Vermögens- und Unterhaltsregelungen:

  • Unterhaltsforderungen: Durchsetzung und Abwehr

  • Zugewinnausgleich: Berechnung und rechtliche Klärung

3. Kinder und Elternschaft:

  • Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht: Beratung und Vertretung

  • Umgangsrecht: Regelung und Durchsetzung

  • Vaterschaftsanerkennung: Juristische Unterstützung und Klärung

  • Adoptionsrecht: Rechtliche Beratung und Begleitung bei Adoptionen

4. Schutz und Sicherheit:

  • Schutz vor häuslicher Gewalt: Rechtliche Maßnahmen und Unterstützung

  • Mediation in Familienkonflikten: Vermittlung und Lösungsfindung

  • Pflegschaftsangelegenheiten: Beratung und Vertretung bei Pflege- und Vormundschaftsfragen.

 

In jeder Phase Ihres familiären Lebensabschnitts sind wir Ihr vertrauensvoller und kompetenter Partner im Familienrecht.

Arbeitsrecht
(Fachanwalt)

Unsere Kanzlei ist Ihr zuverlässiger Ansprechpartner in allen Fragen des Arbeitsrechts. Mit jahrelanger Erfahrung und fachlicher Expertise stehen wir Ihnen zur Seite und vertreten Ihre Interessen.

1. Vertragsrechtliche Angelegenheiten:

  • Arbeitsverträge: Gestaltung, Prüfung und Überarbeitung

  • Aufhebungsverträge: Erstellung und Prüfung

  • Betriebsvereinbarungen: Beratung und Ausarbeitung

2. Konfliktmanagement am Arbeitsplatz:

  • Abmahnungen: Beratung und Rechtsschutz

  • Kündigungsschutzklagen: Professionelle Vertretung bei Kündigungsstreitigkeiten

  • Mobbing: Beratung und Unterstützung bei Mobbingvorwürfen

3. Betriebsverfassung:

  • Beratung und Auseinandersetzung mit Fragen der Betriebsverfassung

4. Arbeitsverhältnis und Vergütung:

  • Arbeitsvergütung, Provisionen und Prämien: Durchsetzung und Beratung

  • Arbeitsbedingungen: Rechtliche Klärung und Anpassung

  • Urlaubsansprüche: Beratung und Durchsetzung

  • Überstundenregelungen: Rechtliche Handhabung und Durchsetzung

5. Sonderthemen im Arbeitsrecht:

  • Mutterschutz und Elternzeit: Beratung und Vertretung

  • Kündigungsverfahren: Unterstützung bei ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen

  • Weiterbildungsansprüche: Durchsetzung und Beratung

  • Arbeitszeugnisse: Erstellung, Prüfung und Verbesserung

  • Abfindungsvereinbarungen: Verhandlung und Gestaltung

 

Egal welches arbeitsrechtliche Anliegen Sie haben, unsere erfahrenen Anwälte setzen sich engagiert und kompetent für Ihre Rechte ein.

Erbrecht
(Fachanwalt)

Unsere Kanzlei ist auf das Erbrecht spezialisiert und bietet eine umfassende Beratung in allen erbrechtlichen Angelegenheiten.

Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen, sondern auch bei Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Pflichtteilsansprüchen und Schenkungen.

 

Unsere Experten begleiten Sie bei der Ausarbeitung von Übertragungs-, Schenkungs- und Gesellschaftsverträgen und bieten zudem eine spezialisierte Mediation im Bereich Erbstreitigkeiten an.

 

Darüber hinaus beraten wir Sie bei der Gründung von Familienpools und Nachfolgeplanungen für Unternehmen. Für komplexe erbrechtliche Fragestellungen erstellen wir detaillierte Gutachten und stehen Ihnen bei Erbauseinandersetzungen und Testamentsvollstreckungen zur Seite.

 

Unser Ziel ist es, Ihre erbrechtlichen Belange individuell und ganzheitlich zu betreuen.

Handels- & Gesellschaftsrecht
(Fachanwalt)

Unsere Kanzlei bietet umfassende Leistungen im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts.

 

Neben der Beratung zum Recht von Personen- und Kapitalgesellschaften, wie etwa GmbH, AG, KG und OHG, unterstützen wir Sie auch bei Fragen zu Joint Ventures, Unternehmensumwandlungen und -fusionen.

 

Unsere Expertise umfasst die Prüfung, Anfertigung und Optimierung von Geschäftsführerverträgen, Gesellschaftervereinbarungen, Unternehmenskaufverträgen und weiteren handelsrechtlichen Dokumenten.

 

Darüber hinaus beraten wir Sie zu Themen wie Handelsvertreterrecht, Franchising und Vertriebsrecht. Bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen, etwa bei Gesellschafterstreitigkeiten oder Haftungsfragen, vertreten wir Ihre Interessen mit höchstem Engagement.

 

Ebenso begleiten wir Sie bei Gründungsvorhaben, Umstrukturierungen und Liquidationen.

 

Ziel unserer Arbeit ist es, Ihre unternehmerischen Aktivitäten rechtlich abzusichern und zu optimieren.

Insolvenzrecht
(Fachanwalt)

Unsere Kanzlei bietet Ihnen professionelle Beratung und Vertretung in allen Fragen des Insolvenzrechts. Nachfolgend finden Sie einen strukturierten Überblick über unsere Schwerpunkte:

1. Art der Insolvenz:

  • Unternehmensinsolvenz: Beratung und Vertretung von Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten.

  • Verbraucherinsolvenz: Unterstützung von Privatpersonen im Insolvenzverfahren.

2. Sanierung und Schuldenregulierung:

  • Außergerichtliche Sanierung/Schuldenregulierung: Strategien zur Vermeidung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens.

  • Vergleichsverhandlung: Moderation und rechtliche Begleitung bei Verhandlungen mit Gläubigern.

  • Nachverhandlung: Rechtliche Unterstützung bei nachträglichen Verhandlungen zum Schuldenabbau.

3. Besondere Aspekte des Insolvenzrechts:

  • Vermietung einer Insolvenz: Beratung bei der Anmietung von insolventen Unternehmen oder deren Vermögenswerten.

 

Unabhängig von der konkreten Herausforderung im Insolvenzrecht sind wir Ihr kompetenter Partner und begleiten Sie durch alle Phasen des Verfahrens.

Mietrecht

Für alle Fragen und Anliegen rund um das Mietrecht sind Sie bei uns genau richtig. Wir bieten umfassende juristische Unterstützung in den folgenden Bereichen:

Mietverträge: Fachkundige Beratung, Gestaltung und Überprüfung von Mietverträgen für Wohn- und Gewerberäume, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte und Interessen optimal geschützt sind.

Mietzins & Nebenkosten: Unterstützung bei Fragen zum Mietzins, zur Nebenkostenabrechnung, und bei der Prüfung von Betriebskosten- und Heizkostenabrechnungen.

Mietminderung: Beratung bei Beeinträchtigungen der Mietsache, wie z.B. Schimmel, Lärm oder Heizungsausfall und Unterstützung bei der Geltendmachung von Mietminderungsansprüchen.

Kündigungsfragen: Hilfe bei ordentlichen und fristlosen Kündigungen, sowohl aus Mieter- als auch aus Vermietersicht, einschließlich der Prüfung der Wirksamkeit von Kündigungen.

Räumungsklagen: Vertretung und Beratung bei Streitigkeiten rund um die Räumung von Mietobjekten.

Gewerbliches Mietrecht: Spezielle Unterstützung bei mietrechtlichen Fragestellungen im gewerblichen Bereich, wie beispielsweise Geschäftsraummieten, Pachtverhältnisse und Sonderkonditionen.

Rechte und Pflichten: Umfassende Beratung zu den Rechten und Pflichten sowohl von Vermietern als auch von Mietern, um sicherzustellen, dass beide Parteien ihre Verpflichtungen kennen und erfüllen.

Schönheitsreparaturen & Instandhaltung: Klärung von Fragen zu Renovierungspflichten, Instandhaltungsarbeiten und deren Kostenverteilung.

Mieterhöhung & Modernisierung: Unterstützung bei Mieterhöhungsverlangen, Prüfung der Zulässigkeit und Beratung bei Modernisierungsmaßnahmen und den damit einhergehenden Rechten und Pflichten.

Unser Ziel ist es, für Sie die besten Lösungen im Mietrecht zu finden und Streitigkeiten möglichst außergerichtlich zu klären.

Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidlich sein, vertreten wir Ihre Interessen engagiert und kompetent vor Gericht.

Zivilrecht

In unserer Kanzlei sind Sie in allen Angelegenheiten des Zivilrechts bestens beraten. Wir unterstützen Sie unter anderem in den folgenden Rechtsgebieten:

Kaufverträge: Prüfung, Gestaltung und Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Kaufverträgen, sei es bei Mängeln, Lieferverzögerungen oder Zahlungsschwierigkeiten.

Darlehensverträge: Beratung rund um Kreditverträge, Zinsvereinbarungen, Sicherheiten und Rückzahlungsmodalitäten.

Schenkungen: Rechtliche Betreuung bei Schenkungsvereinbarungen, insbesondere zur Vermeidung steuerlicher Fallstricke.

Werkverträge: Klärung von Fragen zu Leistungsumfang, Vergütung, Mängelgewährleistung und Abnahme.

Reiseverträge: Unterstützung bei Reisemängeln, Stornierungen, Entschädigungsansprüchen und Reiseversicherungsfragen.

Bürgschaften: Beratung zu Bürgschaftserklärungen, Haftungsfragen und deren Beendigung.

Bauverträge: Unterstützung bei Planungs-, Bau- und Abnahmeprozessen, Mängelansprüchen und Haftungsfragen.

Behandlungsverträge: Vertretung bei Streitigkeiten im Medizinrecht, z. B. bei Arzthaftung oder medizinischen Behandlungsfehlern.

Dienstverträge: Klärung von Fragen rund um Dienstleistungen, Vergütung und Vertragsbeendigung.

Mietverträge: Beratung bei mietrechtlichen Angelegenheiten wie Kündigung, Mietminderung und Nebenkosten.

Schmerzensgeld: Durchsetzung von Ansprüchen bei körperlichen oder seelischen Verletzungen.

Unterlassungsansprüche: Vertretung bei Verletzungen von Persönlichkeitsrechten, Markenrechten oder Urheberrechten.

Schadensersatzansprüche: Durchsetzung von Ansprüchen bei Schäden jeglicher Art, ob materiell oder immateriell.

Forderungseinzug: Effiziente und zielorientierte Beitreibung offener Forderungen.

Mahnverfahren: Initiierung und Begleitung von gerichtlichen Mahnverfahren bis hin zur Titulierung.

Vollstreckungsverfahren: Durchführung der Zwangsvollstreckung, sei es durch Pfändung von Vermögenswerten oder Zwangsräumungen.

Unsere kompetenten Anwälte stehen Ihnen in all diesen Angelegenheiten mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre rechtlichen Interessen bestmöglich zu wahren.

Verkehrsrecht

Unsere Kanzlei ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Belangen des Verkehrsrechts. Neben den klassischen Bereichen wie:

Unfallregulierung: Unterstützung nach Verkehrsunfällen, um sicherzustellen, dass Sie die Ihnen zustehenden Ansprüche geltend machen können.

Mietwagenkosten: Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Ersatz von Mietwagenkosten nach einem Unfall.

Nutzungsausfall: Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach einem Unfall nicht nutzen können, setzen wir Ihre Ansprüche auf Nutzungsausfall durch.

Haushaltsführungsschaden: Wenn Sie infolge eines Unfalls Ihren Haushalt nicht führen können, beraten wir Sie zu möglichen Entschädigungen.

Erwerbsminderungsschaden: Bei einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung durch den Unfall stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihren Erwerbsminderungsschaden geltend zu machen.

Schmerzensgeld: Wir prüfen und setzen Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld bei körperlichen und seelischen Verletzungen durch.

Akteneinsicht: Unterstützung beim Einholen von wichtigen Dokumenten und Beweismitteln aus dem Ermittlungsverfahren.

Wir unterstützen Sie zudem in weiteren verkehrsrechtlichen Themenbereichen wie:

Führerscheinangelegenheiten: Beratung bei Entzug des Führerscheins oder Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).

Bußgeldbescheide: Überprüfung und Anfechtung von Bußgeldern und Punkten im Fahreignungsregister.

Verkehrsstrafrecht: Vertretung bei Straftaten im Straßenverkehr wie Trunkenheitsfahrt, Fahrerflucht oder Gefährdung des Straßenverkehrs.

Fahrverbote: Beratung und Vertretung bei drohenden oder bereits verhängten Fahrverboten.

In all diesen Angelegenheiten steht unsere Kanzlei mit fachlicher Expertise und jahrelanger Erfahrung an Ihrer Seite.

Strafrecht

Unsere Kanzlei bietet Ihnen kompetente Beratung und Vertretung in allen strafrechtlichen Angelegenheiten. Hier ein systematischer Überblick über unsere Kernkompetenzen:

1. Materielles Strafrecht:

  • Allgemeine Straftaten: Delikte gegen Person, Eigentum und mehr.

  • Wirtschaftsstrafrecht: Delikte im geschäftlichen Umfeld wie Untreue, Betrug oder Korruption.

  • Jugendstrafrecht: Spezielle Vertretung für strafrechtlich relevante Handlungen von Minderjährigen.

2. Strafverfahrensrecht:

  • Strafverteidigung: Professionelle Verteidigung in allen Phasen des Strafverfahrens.

  • Pflichtverteidigung: Vertretung, wenn eine Pflichtverteidigung gesetzlich vorgeschrieben ist.

  • Akteneinsicht: Sicherstellung Ihres Rechts auf Kenntnis der gegen Sie vorliegenden Beweismittel.

  • Nebenklage: Vertretung von Opfern in Strafverfahren, um eigene Rechtsinteressen geltend zu machen.

  • Adhäsionsverfahren: Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche innerhalb eines Strafverfahrens.

3. Opfervertretung und Ansprüche:

  • Opfervertretung: Unterstützung von Geschädigten und deren Familien in Strafverfahren.

  • Schmerzensgeld: Durchsetzung von Ansprüchen aufgrund körperlicher oder seelischer Schäden.

  • Schadensersatz: Geltendmachung von finanziellen Ansprüchen, die durch eine Straftat entstanden sind.

 

Ganz gleich, ob Sie als Beschuldigter, Zeuge oder Geschädigter im Strafverfahren betroffen sind – wir setzen uns engagiert für Ihre Rechte ein und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Fachanwaltschaften

Geschäftsmann beim Telefonieren mit Blick auf die Wolkenkratzer

Erbrecht

Das Erbrecht ist ein facettenreiches und emotional tiefgreifendes Rechtsgebiet. Ein versierter Anwalt im Erbrecht erkennt die Komplexität und die emotionale Tiefe, die oft mit Erbschaftsfragen einhergehen. Wenn Sie nach Experten im Erbrecht suchen, sind Sie hier genau richtig.

Warum ein Fachanwalt für Erbrecht wichtig ist:

  • Emotionale Aspekte: Erbrechtliche Fälle sind häufig von intensiven Gefühlen und langjährigen Familienkonflikten durchzogen. Ein kompetenter Erbrechtsanwalt bietet nicht nur rechtliche Beratung, sondern auch das nötige Einfühlungsvermögen, um die emotionale Dimension jedes Falles zu verstehen.

  • Vielschichtige juristische Herausforderungen: Das Erbrecht überschneidet sich oft mit anderen Rechtsbereichen wie Familienrecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht und sogar Insolvenzrecht. Ein Anwalt, der in diesen verwandten Rechtsgebieten fundiertes Wissen hat, bietet Ihnen den besten rechtlichen Beistand.

 

Kernthemen im Erbrecht:

  • Gesetzlicher Erbfolge

  • Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsvermeidungsstrategien

  • Schenkungen und Verträge zugunsten Dritter

  • Unternehmensnachfolge

  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

  • Testamentsvollstreckung

  • Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz

  • Haftungsbegrenzung und Sozialhilferegress

 

Zielorientierte Lösungen für Erbrechtsfragen: Unsere Priorität ist es, zeitnahe und im Interesse unserer Mandanten ausgerichtete Lösungen zu finden.

Wir streben an, langwierige und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, indem wir präzise, empathische und lösungsorientierte Beratung bieten.

Wenden Sie sich heute an unsere Kanzlei, um sich von einem Experten im Erbrecht beraten zu lassen. Ihre Vermögens- und Erbschaftsfragen sind bei uns in sicheren und kompetenten Händen.

Familien-Angelausflug

Familienrecht

Das Familienrecht ist ein zentrales Element des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Ehe und Familie sind nach Artikel 6 Abs. 1 Grundgesetz geschützt und repräsentieren das Herzstück unseres Gemeinwesens.

Wichtige Punkte im Familienrecht:

  • Emotionale Aspekte: Themen wie Trennungen, Scheidungen, Unterhalt und Sorgerecht sind oft mit intensiven Emotionen verbunden. Diese Fälle beeinflussen nicht nur die Partner, sondern auch ihre gemeinsamen Kinder.

  • Fachanwaltliche Expertise: In solch emotional geladenen Zeiten ist es essenziell, einen spezialisierten Fachanwalt an der Seite zu haben. Dieser sollte nicht nur das nötige rechtliche Know-how mitbringen, sondern auch die Fähigkeit besitzen, Emotionen zu deeskalieren und wenn möglich, gerichtliche Auseinandersetzungen zu verhindern.

  • Komplexe rechtliche Überlappungen: Familienrecht beinhaltet vielschichtige Aspekte, von Umgangs- und Sorgerecht über Unterhaltszahlungen bis hin zum Zugewinnausgleich. Eine frühzeitige, fundierte rechtliche Beratung kann helfen, den besten Weg durch diese Komplexität zu navigieren.

  • Umfassende Beratung: Es ist entscheidend, die gesamte Situation in Betracht zu ziehen und einen strategischen Plan für Trennungs- und Scheidungsfolgen zu erstellen. Hierbei sollte auch die Mediation als Konfliktlösungsmechanismus berücksichtigt werden.

 

Kerngebiete des Familienrechts: Zu den Hauptbereichen im Familienrecht zählen Ehescheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Vermögensauseinandersetzungen, Versorgungsausgleich und Güterrecht. Auch spezifische Themen wie Lebenspartnerschaftsrecht, Vaterschaftsanfechtung oder vertragliche Regelungen von Trennungsfolgen sind wichtig.

Schnelle Hilfe in Eilfällen: In dringenden Angelegenheiten kann eine zeitnahe telefonische oder schriftliche Beratung durch einen erfahrenen Fachanwalt entscheidend sein.

Unsere Kanzlei steht Ihnen mit Expertise und Einfühlungsvermögen im Familienrecht zur Seite. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Situation professionell und mit Blick auf Ihre individuellen Bedürfnisse zu klären.

Hände schütteln

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht steuert die Verbindung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern - von individuellen Arbeitsverhältnissen bis hin zu kollektiven Beziehungen. Leider sind viele Arbeitnehmer oft nicht vollständig über ihre Rechte informiert, was dazu führt, dass sie Chancen und Vorteile übersehen.

Weshalb ein Fachanwalt im Arbeitsrecht unerlässlich ist:

  1. Kündigungsschutz: Studien zeigen, dass nur ein Drittel der gekündigten Arbeitnehmer rechtliche Hilfe in Anspruch nimmt. Dabei enden rund 90% der Kündigungsschutzverfahren mit positiven Ergebnissen für den Arbeitnehmer - sei es eine Wiedereinstellung oder eine Abfindung.

  2. Fachkundige Abwicklung: Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist es wichtig, die Bedeutung der einzelnen Regelungen von einem Fachanwalt überprüfen zu lassen. Dies verhindert potenzielle Nachteile, wie Sperrzeiten bei der Arbeitsagentur oder Anrechnungen von Abfindungszahlungen.

  3. Beratung bei Aufhebungsverträgen: Immer mehr Arbeitgebern bieten ihren Mitarbeitern Aufhebungsverträge an. Ohne fachkundige Beratung können solche Vereinbarungen jedoch zu Nachteilen führen, z.B. bei der Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosengeld.

  4. Unterstützung während des Arbeitsverhältnisses: Fragen zu Mobbing, Änderungen der Arbeitsbedingungen, Mutterschutz, Urlaubsabgeltung oder Schwerbehindertenrecht? Unsere Experten stehen Ihnen zur Seite.

  5. Kollektives Arbeitsrecht: Dieser Bereich deckt das Verhältnis zwischen der Belegschaft und dem Arbeitgeber ab, einschließlich Tarifverhandlungen, Betriebsvereinbarungen und Rechten bei Betriebsübergängen oder -änderungen. Bei massiven Stellenabbauten ist eine rechtzeitige Beratung unerlässlich.

 

Schnelle Hilfe in dringenden Angelegenheiten: Brauchen Sie eine sofortige Bewertung?

 

Unsere Fachanwälte können rasch telefonisch oder schriftlich helfen. Darüber hinaus deckt eine eventuell vorhandene Rechtsschutzversicherung oft die Beratungs- und Vertretungskosten ab.

Mit unserer Expertise im Arbeitsrecht sind Sie stets gut beraten. Kontaktieren Sie uns heute, um Ihre Rechte voll auszuschöpfen.

Laufgruppe
Anwalt bei Mandanten

Handels- & Gesellschaftsrecht

Das Handelsrecht wird als Sonderprivatrecht der Kaufleute bezeichnet. Dieses hat auch für den Verbraucher eine ganz erhebliche Bedeutung, da insbesondere das Vertragsrecht den wirtschaftlichen Alltag prägt.

Der Handelsrechtler hat stets vertiefte Kenntnisse im Vertragsrecht.

Das Beherrschen des allgemeinen Schuldrechts ist für die so oft sehr komplexer Fälle im Handelsrecht unverzichtbar. Begriffe wie „Schadensersatz“, „Rücktritt“, „Anfechtung“, „Widerruf“, sind insbesondere bei Rückabwicklung von Vertragsverhältnissen wichtige Prüfpunkte.

Im Gesellschaftsrecht wird grob getrennt zwischen dem Recht der Personengesellschaften und dem Recht der Kapitalgesellschaften.

Die Vertragsgestaltung ist durch einen erfahrenen Fachanwalt vorzunehmen. Dieser kann insbesondere auch umfassend informieren über die Wahl der Rechtsform, dies unter steuerrechtlichen und haftungsrechtlichen Gesichtspunkten, etwa im Falle einer Existenzgründung oder einer Umstrukturierung einer Gesellschaft.

Der individuelle und passgenaue Entwurf, beispielsweise eines Gesellschaftsvertrages, eines Geschäftsführervertrages, einer stillen Beteiligung, einer Treuhandvereinbarung, steht im Zentrum der Tätigkeit eines Fachanwalts. Die sorgfältige Ausarbeitung dient dazu, im Nachgang Konflikte zu minimieren.

Der Handels- und Gesellschaftsrechtler wird kompetent den Rechtssuchenden darüber belehren, welche Rechtsform für ihn die richtige ist, namentlich unter Berücksichtigung der steuerlichen und haftungsrechtlichen Gegebenheiten.

Der Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht erkennt die gesellschaftsrechtlichen Querbeziehungen zum Erbrecht. Er wird regelmäßig Lösungsmodelle finden, um erbrechtliche und gesellschaftsrechtliche Gestaltungen zu harmonisieren.

 

Als Schlagworte seien hier genannt die Begriffe „Fortsetzungsklausel“, „einfache Nachfolgeklausel“, „qualifizierte Nachfolgeklausel“, „rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel“, „Eintrittsklausel“.

Das Gesellschaftsrecht hat mitunter auch insolvenzrechtliche Bezüge: Insbesondere im Bereich der Unternehmensinsolvenz gibt es hohe Haftungsrisiken bzw. Strafbarkeiten, die drohen.

Die kompetente anwaltliche Beratung durch einen Handels- und Gesellschaftsrechtler ist daher stets ratsam.

Gruppe von Anwälten, die über einen Rechtsstreit diskutieren

Insolvenzrecht

Die am 1. Januar 1999 in Kraft getretene Insolvenzordnung hat als Ergebnis eines langen Reformprozesses die Konkursordnung, die Vergleichsordnung und die Gesamtvollstreckungsordnung abgelöst.​

Mit der Insolvenzordnung sollte die Sanierung gefördert, die Gläubigerautonomie gestärkt und eine gerechtere Verteilung der Masse erreicht werden. Insbesondere ist damit der mit der Zeit neu eingeführten Verbraucherinsolvenz ein neues Instrument geschaffen worden, dass natürlichen Personen in hoffnungsloser finanzieller Situation einen wirtschaftlichen Neubeginn schaffen kann, die Möglichkeit der Restschuldbefreiung. 

Im Zentrum des Insolvenzrechts stehen die Insolvenzeröffnungsgründe, „Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung“. Insbesondere bei juristischen Personen ist hier die Prüfung oft sehr schwierig. Bei Geschäftsführern einer GmbH besteht eine Insolvenzantragspflicht unter bestimmten Voraussetzungen, die bei Nichteinhaltung strafbewehrt ist.

 

Die Sanierung eines Unternehmens sollte regelmäßig von einem Experten fachlich begleitet werden, im Idealfall von einem Fachanwalt für Insolvenzrecht.

Statistisch gesehen ist es jedoch so, dass die Insolvenzgerichte überwiegend nicht mit Unternehmensinsolvenzen, sondern mit Verbraucherinsolvenzverfahren sich beschäftigen. Auch bei Verbraucherinsolvenzen ist das Verfahren durch einen entsprechend versierten Fachanwalt vorzubereiten.

 

Das Gesetz gibt den Verbrauchern die Möglichkeit der Entschuldung. Dabei soll das Erteilen der Restschuldbefreiung nach dem Willen des Gesetzgebers der Regelfall sein.

Ein erfahrener Berater wird im Vorfeld prüfen, inwieweit einer Restschuldbefreiung Gründe entgegenstehen oder nicht.

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Am Alten Schlachthof 6

36037 Fulda

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Hahlweg 3

36093 Künzell

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