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Neue Düsseldorfer Tabelle 2024



zwei Mädchen sitzen am Tisch



Die "Neue Düsseldorfer Tabelle 2024", die ab dem 1. Januar 2024 gilt, enthält wesentliche Änderungen in den Bedarfssätzen für minderjährige und volljährige Kinder, Anpassungen der Einkommensgruppen und eine Erhöhung des Selbstbehalts für Unterhaltspflichtige. Diese Tabelle ist ein wichtiges Instrument im deutschen Unterhaltsrecht, das die Berechnung des angemessenen Unterhalts vereinfacht und standardisiert.

Die wichtigsten Änderungen umfassen:

  1. Erhöhung der Bedarfssätze: Die Bedarfssätze für minderjährige Kinder in den ersten drei Altersstufen wurden erhöht, basierend auf der neuen Mindestunterhaltsverordnung. Der Mindestunterhalt steigt für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr auf 480 €, für Kinder vom siebten bis zum zwölften Lebensjahr auf 551 € und für Kinder ab dem 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit auf 645 €.

  2. Änderungen bei volljährigen Kindern: Auch die Bedarfssätze für volljährige Kinder wurden angehoben, wobei der Bedarf für Studenten, die nicht bei den Eltern wohnen, bei 930 € unverändert bleibt.

  3. Anrechnung des Kindergeldes: Das Kindergeld bleibt 2024 unverändert bei 250 € pro Kind und wird je nach Alter des Kindes unterschiedlich angerechnet.

  4. Erhöhung der Selbstbehalte: Der Selbstbehalt, der den Unterhaltspflichtigen bleibt, um eigenen Unterhaltsbedarf zu decken, wurde ebenfalls erhöht. Für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige beträgt der notwendige Selbstbehalt jetzt 1.200 € und für erwerbstätige 1.450 €.

  5. Anpassung der Einkommensgruppen: Die Einkommensgrenzen jeder Gruppe wurden um 200 € erhöht, wobei die erste Gruppe jetzt bei einem Einkommen bis zu 2.100 € endet.

Diese Anpassungen reflektieren Veränderungen in den Lebenshaltungskosten und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen wie die Erhöhung des Bürgergeldes und sollen eine faire und angemessene Unterhaltszahlung sicherstellen. Es bleibt abzuwarten, ob die Düsseldorfer Tabelle aufgrund weiterer sozialer oder wirtschaftlicher Entwicklungen und rechtlicher Reformen im Jahr 2025 erneut angepasst wird.

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