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Düsseldorfer Tabelle 2026: Was sich beim Kindesunterhalt ändert

19. Apr. 2024
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 2 Tagen



Seit dem 1. Januar 2026 gilt die aktualisierte Düsseldorfer Tabelle. Sie dient als wichtige Orientierung für die Berechnung von Kindesunterhalt und berücksichtigt insbesondere das Einkommen der unterhaltspflichtigen Person sowie das Alter des Kindes.

Die wichtigsten Änderungen

Bedarfssätze

 In der ersten Einkommensgruppe bis 2.100 Euro netto liegen die monatlichen Bedarfssätze bei 486 Euro für Kinder bis fünf Jahre, 558 Euro für Kinder von sechs bis elf Jahren und 653 Euro für Jugendliche von zwölf bis siebzehn Jahren.

Einkommensgruppen

 Die Tabelle umfasst weiterhin 15 Einkommensgruppen.

Selbstbehalt

 Neu geregelt wurden unter anderem Selbstbehalte beim Eltern- und Enkelunterhalt.

Individuelle Berechnung

 Der tatsächliche Zahlbetrag kann sich durch Kindergeldanrechnung, weitere Unterhaltspflichten und die Umstände des Einzelfalls verändern


Was bedeutet das für Betroffene?

Bei Trennung, Scheidung oder Streit über Kindesunterhalt lohnt sich eine genaue Prüfung der individuellen Situation. ADVOVIS berät in Fulda zu Unterhaltsfragen im Familienrecht.

Quelle: Haufe, Neue Düsseldorfer Tabelle 2026.

Weiterführender Beitrag bei Haufe

 
 
 

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