Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine Maßnahme, die in Deutschland durch § 84 Abs. 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) gesetzlich geregelt ist. Ziel des BEM ist es, Arbeitsunfähigkeit von Beschäftigten möglichst zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten zu erhalten. Im Folgenden erläutere ich die wesentlichen Aspekte und den Ablauf des BEM:
1. Anwendungsbereich: Das BEM kommt zur Anwendung, wenn ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist.
2. Initiative des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, in solchen Fällen zu prüfen, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann und wie erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Er muss mit dem betroffenen Mitarbeiter ein Gespräch über Möglichkeiten der Wiedereingliederung führen.
3. Freiwilligkeit für den Mitarbeiter: Die Teilnahme am BEM ist für den Mitarbeiter freiwillig. Er hat das Recht, das Angebot des Arbeitgebers anzunehmen oder abzulehnen. Wenn er ablehnt, dürfen ihm daraus keine Nachteile entstehen.
4. Datenschutz: Der Datenschutz spielt im BEM eine wichtige Rolle. Ohne Einwilligung des betroffenen Mitarbeiters dürfen keine gesundheitlichen Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Ebenso muss die Vertraulichkeit des Verfahrens gewährleistet sein.
5. Beteiligung des Betriebsrats: Wenn ein Betriebsrat im Unternehmen besteht, muss er beim BEM beteiligt werden.
6. Ablauf des BEM:
Klärung des Bedarfs: Bei mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres informiert der Arbeitgeber den Mitarbeiter schriftlich über das BEM.
Erstgespräch: Es findet ein Gespräch zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter statt, in dem individuelle Möglichkeiten und Bedarfe besprochen werden. Dieses kann durch weitere Experten wie Betriebsarzt oder Integrationsamt unterstützt werden.
Maßnahmenplanung: Basierend auf dem Erstgespräch werden konkrete Maßnahmen geplant, z.B. eine stufenweise Wiedereingliederung, eine Arbeitsplatzanpassung oder Weiterbildungsmaßnahmen.
Umsetzung und Begleitung: Die geplanten Maßnahmen werden umgesetzt und der Prozess wird begleitet und dokumentiert.
Abschlussgespräch und Evaluation: Nach erfolgreicher Wiedereingliederung oder nach Ablauf einer festgelegten Frist findet ein Abschlussgespräch statt, in dem der Prozess reflektiert und für zukünftige Fälle optimiert wird.
Das BEM ist ein wichtiges Instrument, um den betroffenen Mitarbeiter wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren und seine Arbeitsfähigkeit langfristig zu erhalten. Es setzt jedoch voraus, dass beide Seiten – Arbeitgeber und Mitarbeiter – kooperativ und lösungsorientiert zusammenarbeiten.
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