Fortbildungskosten zurückzahlen: Grenzen für Rückzahlungsklauseln
Aktualisiert: 1. Okt.

Eine vereinbarte Rückzahlung greift nicht automatisch. Entscheidend ist auch, warum der angestrebte Abschluss ausbleibt.
Sachverhalt
Eine Arbeitnehmerin erhielt einen Zuschuss zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung. Sie trat mehrfach nicht zur Prüfung an und kündigte später. Der Arbeitgeber verlangte einen Teil der Fortbildungskosten zurück.
Entscheidung
Das Bundesarbeitsgericht hielt die Klausel für unwirksam: Gründe außerhalb des Verantwortungsbereichs der Arbeitnehmerin waren nicht ausreichend von der Rückzahlungspflicht ausgenommen.
Bedeutung für die Praxis
Rückzahlungsklauseln müssen berücksichtigen, aus welchen Gründen ein Abschluss ausbleibt. Eine pauschale Rückzahlungspflicht kann deshalb unwirksam sein.
Besprochene Entscheidung: BAG, 25. April 2023 · 9 AZR 187/22
Quelle: Haufe.de.
Weitere Informationen: Arbeitsrecht in Fulda und Künzell.


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