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Fortbildungskosten zurückzahlen: Grenzen für Rückzahlungsklauseln

24. Aug. 2023
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 1. Okt.

Handschlag zwischen zwei Geschäftsmännern

Eine vereinbarte Rückzahlung greift nicht automatisch. Entscheidend ist auch, warum der angestrebte Abschluss ausbleibt.


Sachverhalt


Eine Arbeitnehmerin erhielt einen Zuschuss zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung. Sie trat mehrfach nicht zur Prüfung an und kündigte später. Der Arbeitgeber verlangte einen Teil der Fortbildungskosten zurück.


Entscheidung


Das Bundesarbeitsgericht hielt die Klausel für unwirksam: Gründe außerhalb des Verantwortungsbereichs der Arbeitnehmerin waren nicht ausreichend von der Rückzahlungspflicht ausgenommen.


Bedeutung für die Praxis


Rückzahlungsklauseln müssen berücksichtigen, aus welchen Gründen ein Abschluss ausbleibt. Eine pauschale Rückzahlungspflicht kann deshalb unwirksam sein.


Besprochene Entscheidung: BAG, 25. April 2023 · 9 AZR 187/22


Quelle: Haufe.de.



 
 
 

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