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Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)


Finanzen



1. Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)?

Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung bei einer Körperschaft (häufig einer GmbH), die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und sich auf den steuerlichen Gewinn auswirkt. Eine vGA steht dabei nicht im Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung.

Zudem muss der Vorgang geeignet sein, beim Gesellschafter einen Beteiligungsertrag gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG auszulösen. Während reguläre Ausschüttungen offen erfolgen, stellt eine vGA formal ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis dar, das steuerrechtlich jedoch als Einkommensverwendung umqualifiziert wird. Eine vGA kann sowohl dem Gesellschafter selbst als auch einer ihm nahestehenden Person zugutekommen.


2. Rechtliche Grundlagen der vGA im Steuerrecht

Nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG zählt eine vGA zu den Maßnahmen der Gewinnverwendung. Eine verdeckte Gewinnausschüttung setzt eine Auswirkung auf das Eigenkapital der Körperschaft voraus, sei es durch eine tatsächliche Vermögensminderung oder eine verhinderte Vermögensmehrung.

Kriterien für eine vGA

Ein Vorgang stellt eine verdeckte Gewinnausschüttung dar, wenn:

  • eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung vorliegt,

  • diese durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist,

  • sie sich auf den Gewinn auswirkt und

  • sie in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht.


3. Prüfung einer verdeckten Gewinnausschüttung

Die zentrale Frage bei einer vGA ist, ob das Rechtsgeschäft einem Fremdvergleich standhält. Es gibt drei mögliche Szenarien:

  1. Das Rechtsgeschäft hält einem Fremdvergleich stand:

    • Es liegt keine vGA vor.

  2. Ein fremder Dritter hätte das Geschäft überhaupt nicht abgeschlossen:

    • Die vGA liegt bereits dem Grunde nach vor.

  3. Ein fremder Dritter hätte das Geschäft zu günstigeren Bedingungen abgeschlossen:

    • Die vGA liegt in Höhe des unangemessenen Vorteils vor.

Ist kein zivilrechtlich wirksames Rechtsgeschäft vorhanden, handelt es sich immer um eine vGA.


4. Steuerliche Auswirkungen der vGA

Die steuerlichen Konsequenzen einer vGA sind auf zwei Ebenen zu betrachten:

4.1 Auswirkungen auf die GmbH

Gemäß § 8 Abs. 3 KStG darf eine vGA das zu versteuernde Einkommen der GmbH nicht mindern. Wird eine vGA festgestellt, erfolgt eine Hinzurechnung zum steuerlichen Einkommen außerhalb der Steuerbilanz.

4.2 Auswirkungen auf den Gesellschafter

  • Natürliche Personen als Gesellschafter: Die vGA gilt als Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG) und unterliegt der Abgeltungsteuer von 25 % oder dem Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 Buchst. d EStG).

  • GmbH-Beteiligung im Betriebsvermögen: Die vGA stellt eine Betriebseinnahme dar und kann teilweise steuerbefreit sein.

  • Körperschaft als Gesellschafter: Nach § 8b Abs. 1 KStG ist die vGA grundsätzlich von der Steuer befreit, sofern sie das Einkommen der ausschüttenden Gesellschaft nicht gemindert hat.


5. Beispiele für verdeckte Gewinnausschüttungen

  • Unentgeltliche Warenentnahme: Ein Gesellschafter entnimmt Waren aus dem Lager der GmbH ohne Berechnung.

  • Unentgeltliche Leistungen: Eine GmbH führt Arbeiten am privaten Haus eines Gesellschafters kostenlos durch.

  • Überhöhte Geschäftsführergehälter: Der Gesellschafter-Geschäftsführer erhält ein unangemessen hohes Gehalt.

  • Zinslose Gesellschafterdarlehen: Die GmbH gewährt dem Gesellschafter ein zinsloses oder niedrig verzinstes Darlehen.

  • Vergünstigte Mieten: Eine GmbH vermietet eine Wohnung an ihren Gesellschafter zu einem unangemessen niedrigen Preis.


6. Fazit

Verdeckte Gewinnausschüttungen stellen eine steuerliche Herausforderung dar und können erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Unternehmen sollten daher darauf achten, dass geschäftliche Vorgänge einem Fremdvergleich standhalten, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.


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