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Eigenbedarfskündigung


helle Wohnung

Die Eigenbedarfskündigung im deutschen Mietrecht ist eine Form der ordentlichen Kündigung durch den Vermieter, bei der er die Mieträume für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Es handelt sich hierbei um eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass ein Vermieter nicht ohne weiteres eine Wohnung kündigen kann.

Hier sind einige wichtige Aspekte zur Eigenbedarfskündigung:

  1. Begründung des Eigenbedarfs: Der Vermieter muss konkret darlegen und im Zweifel auch beweisen können, warum er die Wohnung benötigt. Zum Beispiel kann dies der Fall sein, wenn ein Familienmitglied in der Nähe arbeitet oder studiert und deshalb in der Wohnung wohnen möchte.

  2. Formelle Anforderungen: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und den Grund des Eigenbedarfs genau angeben. Dabei ist es wichtig, dass der Eigenbedarf nicht nur pauschal, sondern konkret und nachvollziehbar begründet wird.

  3. Kündigungsfristen: Die gesetzlichen Kündigungsfristen müssen eingehalten werden. Diese richten sich nach der Dauer des Mietverhältnisses und variieren zwischen drei und neun Monaten.

  4. Soziale Härte: Der Mieter kann gegen die Kündigung Einwendungen erheben, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für ihn eine unzumutbare Härte bedeuten würde. In einem solchen Fall kann das Gericht die Fortsetzung des Mietverhältnisses anordnen.

  5. Anbietpflicht: Unter bestimmten Umständen kann der Vermieter verpflichtet sein, dem Mieter eine andere, im selben Haus oder in derselben Wohnanlage verfügbare Wohnung anzubieten.

  6. Missbräuchliche Kündigung: Sollte sich herausstellen, dass der Vermieter den Eigenbedarf nur vorgeschoben hat (z.B. wenn nach der Kündigung und dem Auszug des Mieters kein Einzug aufgrund des geltend gemachten Eigenbedarfs stattfindet), kann dies zu Schadensersatzansprüchen des Mieters führen.

Bei einer Eigenbedarfskündigung sind die Interessen beider Parteien – Vermieter und Mieter – besonders sensibel abzuwägen. Es empfiehlt sich für beide Seiten, sich rechtlich beraten zu lassen, um Fehler und Missverständnisse zu vermeiden.

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