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BAG bestätigt den Beginn des Kündigungsverbots für schwangere Arbeitnehmerinnen



Schwangerschaft Frau


Das Thema Kündigungsschutz während der Schwangerschaft ist ein zentrales Element des deutschen Arbeitsrechts. Das vorliegende Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) betrifft die Rückrechnung des Beginns der Schwangerschaft und damit den Beginn des Kündigungsverbots.

Hier sind die Kernpunkte:

  • Kündigungsverbot aus § 17 MuSchG:

    • Das Kündigungsverbot für schwangere Arbeitnehmerinnen tritt in Kraft, wenn die Schwangerschaft dem Arbeitgeber bekannt ist oder innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Eine Überschreitung dieser Frist ist unschädlich, solange der Grund für die Verspätung von der Frau nicht zu vertreten ist und sie die Mitteilung unverzüglich nachholt.

    • Das BAG hat bestätigt, dass der Beginn des Kündigungsverbots 280 Tage vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin liegt.


  • Der vorliegende Fall:

    • Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis der Klägerin, die kurze Zeit später ihre Schwangerschaft bekannt gab.

    • Es entstand eine Debatte über den tatsächlichen Beginn der Schwangerschaft, der für den Beginn des Kündigungsverbots relevant ist.

    • Ein zentrales Argument war, ob der Beginn der Schwangerschaft durch eine Rückrechnung von 280 Tagen oder lediglich 266 Tagen (durchschnittliche Schwangerschaftsdauer) bestimmt werden sollte.

    • Das BAG entschied, dass die Rückrechnung von 280 Tagen gelten soll, in Übereinstimmung mit seiner bisherigen Rechtsprechung.


  • Bedeutung für die betriebliche Praxis:

    • Trotz einiger kritischer Stimmen in der Rechtsliteratur bleibt das BAG bei der Ansicht, dass der Beginn des Kündigungsverbots durch eine Rückrechnung von 280 Tagen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin bestimmt wird.

    • Arbeitgeber sollten dies berücksichtigen, um mögliche Rechtsstreitigkeiten und die damit verbundenen Kosten zu vermeiden.


Insgesamt unterstreicht diese Entscheidung die Bedeutung des Kündigungsschutzes für schwangere Arbeitnehmerinnen im deutschen Arbeitsrecht und die Notwendigkeit für Arbeitgeber, sich mit den aktuellen rechtlichen Bestimmungen und Rechtsprechungen vertraut zu machen.



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