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Zum Beweisantritt durch Sachverständigenbeweis (StPO § 359 Nr. 5)
Der Sachverständige ist ein neues Beweismittel, wenn im Erkenntnisverfahren kein Sachverständiger gehört worden und die eigene Sachkunde des Gerichts in den Urteilsgründen nicht belegt ist (Red. StraFo 2/2016)
LG Stuttgart, Beschluss vom 15.12.2015 – 17 Qs 71/15
Zum Recht auf Akteneinsicht (StPO § 406e)
1.
Das Recht auf Einsicht in die Verfahrensakten kann dem Verletzten auch dann uneingeschränkt zustehen, wenn seine Angaben zum Kerngeschehen von der Einlassung des Anklagten abweichen und eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation vorliegt (Ls).
2.
Der Gefahr der Beeinträchtigung des Untersuchungszwecks (§ 406 e Abs. 2 Satz 2 StPO) – hier durch Erschwerung der Beweiswürdigung – kann dadurch begegnet werden, dass der Verfahrensbevollmächtigte des Verletzten zusichert, die Akten an den Verletzten nicht weiterzugeben (Ls).
OLG Braunschweig, Beschluss vom 03.12.2015 – 1 WS 309/15